Vorteilhafter: Die Pflegegeldversicherung

Eine weitere Möglichkeit ist die Pflegegeldversicherung. Wie bei der Pflegerentenversicherung müssen Pflegebedürftige sich gedulden, bevor die Versicherung die Rente zahlt. Die ersten drei Jahre nach Abschluss der Police gibt es kein Geld, es sei denn, der Versicherte wird durch einen Unfall pflegebedürftig. Außerdem leistet sie erst nach einer Karenzzeit von 91 Tagen, nachdem die Pflegebedürftigkeit ärztlich festgestellt ist. Zusätzlich kommt es bei manchen Anbietern auf den Grad der Pflegebedürftigkeit an. Die Mehrzahl der Unternehmen unterscheidet vier Pflegestufen in Anlehnung an den Punktekatalog. Dementsprechend liegen auch die Leistungen zwischen 20 Prozent und 100 Prozent des vereinbarten Tagegeldes. Daneben spielt es bei einigen Tarifen eine Rolle, wer den Versicherten wo pflegt. Die besten Leistungen sehen die Tarife bei stationärer Pflege vor. Wird der Versicherte zu Hause von professionellem Personal gepflegt, muss er meist schon Abstriche hinnehmen. Noch größer sind die Einschnitte in der Regel, wenn nicht Profis, sondern Laien pflegen, so z. B. Familienmitglieder.

Hinzu kommt: Selbst wenn die Versicherung leistet, muss der Kunde weiter Beiträge bezahlen. Einen Nachteil hat die Tagegeldpolice mit der Pflegerentenversicherung gemein: Der Versicherungsschutz passt sich der Kostenentwicklung in der Pflege nicht an, denn die Höhe der Leistung wird schon beim Abschluss festgeschrieben. Zeichnet sich ab, dass der Schutz nicht mehr ausreicht, muss der Kunde sich nachversichern. Dann ist er allerdings älter und auch kränker – und entsprechend höher sind auch die Beiträge.

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