Stornierungskostenversicherungen

Entspricht vom Grundsatz her der Reiserücktrittskostenversicherung. Muss die Reise aus wichtigem Grund abgesagt werden, leistet der Versicherer Ersatz für etwaige angefallene Stornierungskosten. Unter Stornokosten in der Reiseversicherung sind dabei diejenigen Kosten zu verstehen, die der Versicherte durch seinen Abbruch gegenüber dem Reiseveranstalter oder einem Dritten gegenüber nachweislich vertraglich schuldet. Um diesen Betrag geltend zu machen, stellen die Reiseveranstalter dem Versicherten eine so genannte Stornierungsrechnung aus. Diese dient dem Versicherungsnehmer dann als Grundlage für die Höhe der Erstattungskosten durch den Reiseversicherer.