Mallorca-Police

Wer sich in einem Urlaubsland einen Mietwagen bestellt, hat das Problem, dass diese Fahrzeuge nicht mit der Versicherungssumme abgesichert sind, wie dies in Deutschland üblich ist. Vielmehr sind diese Fahrzeuge lediglich bis zu den im jeweiligen Urlaubsland geltenden gesetzlichen Mindestdeckungssummen haftpflichtversichert. Kommt es dann zu einem Schaden, ist die Schadenssumme meist viel zu niedrig angesetzt. Doch was viele nicht wissen: Kommt es zu einem Unfall, haftet der Fahrer eines Mietwagens bei Verschulden in unbegrenzter Höhe. Wer diese begrenzte Haftung im Ausland umghen will, der sorgt für den Abschluss einer Mallorca-Police. Diese wird bei einem deutschen versicherer für die Urlaubsfahrt abgeschlossen. Der Vorteil: Nach Abschluss der Versicherung hat der Mietwagenfahrer eine Kraftfahrt-Haftpflichtdeckung in unbegrenzter Höhe.