International arbeitende Firmen und Gruppen

Entsenden Arbeitgeber Mitarbeiter ins Ausland, haben diese die besondere Sorgfaltspflicht, ihre Mitarbeiter umfassend abzusichern. In diesem Zusammenhang bieten einige Gesellschaften so genannte Corporate-Travel-Pakete an. Der Vorteil dieser Paketlösungen ist, dass sie alle wichtigen Versicherungen in einem Vertrag bündeln. Dieser Schutz ist wichtig, weil immer mehr Unternehmen ihre Mitarbeiter ins Ausland schicken, um dort neue Märkte zu erschließen bzw. auszubauen. Daher rückt der Aspekt der sozialen Absicherung weitaus stärker in den Vordergrund als dies bislang der Fall war. Das Problem vieler Unternehmen: Je nach Aufenthaltsland und Gestaltung des Arbeitsvertrages kann der gewohnte Sozialversicherungsschutz eines Mitarbeiters entweder ganz oder teilweise entfallen. Die Folge: Kein oder nur ein unzureichender Krankenversicherungsschutz im Ausland.

Von daher kann nur dringend angeraten werden, dass sich alle Parteien entsprechend über die jeweils vorherrschende Sozialversicherungssituation im Ausland Gedanken machen. Dieser Punkt ist besonders bei Auslandsentsendungen zu beachten. Von einer Entsendung wird immer dann gesprochen, wenn sich ein Arbeitnehmer auf Anweisung seines Arbeitgebers ins Ausland begibt, um dort für seinen Arbeitgeber eine Beschäftigung auszuüben. Viele Arbeitnehmer werden sogar ausschließlich zum Zweck der Entsendung im Unternehmen eingestellt. Von einer Entsendung kann jedoch nur dann gesprochen werden, wenn sich der Lebensmittelpunkt eines Arbeitnehmers ausschließlich in Deutschland befindet. Handelt es sich hingegen um eine so genannte Ausstrahlung, dann wird nur vorübergehend der Arbeitsplatz des Mitarbeiters ins Ausland verlagert. In diesem Fall gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht.

Ob Entsendung oder Ausstrahlung: Beide Beschäftigungsverhältnisse sind entweder durch die Eigenart des Projekts oder auf Grund des Arbeitsvertrages bereits im Voraus befristet. Es kann daher nicht von einem dauerhaften Aufenthalt des Arbeitnehmers im Ausland gesprochen werden. Die jeweiligen Voraussetzungen für die Krankenversicherungspflicht sind dabei durch die jeweilige Krankenkasse zu prüfen. Die meisten Entsendeländer verfügen hierzu über eine deutsche Verbindungsstelle, die so genannte „Krankenkasse – Ausland“. Zudem wurden mit einer Vielzahl von Staaten Sozialversicherungsabkommen geschlossen, um zu vermeiden, dass für eine Beschäftigung Sozialversicherungsbeiträge in zwei Staaten zu entrichten sind. In den meisten Fällen gilt jedoch das Territorialprinzip, so dass die Mitarbeiter immer in dem jeweiligen Beschäftigungsland sozialversicherungspflichtig sind, in dem sie beschäftigt sind.

Ist ein Arbeitnehmer allerdings von seiner Firma abgeordnet und steht von Beginn an fest, dass der Aufenthalt nur begrenzt ist, muss das Gehalt weiterhin aus dem Heimatbetrieb gezahlt werden. Denn in diesem Fall gehört der Arbeitnehmer organisatorisch weiterhin zu seiner Firma in Deutschland. Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, bei der Deutschen Verbindungs-stelle Krankenversicherung in Bonn einen Antrag auf Ausnahmeregelung zu stellen. Ein solcher Antrag ist grundsätzlich bei Verlängerungen befristeter Auslandsaufenthalte oder bei vorübergehenden Beschäftigungen im Ausland zu stellen. Nach erfolgter Antragstellung ruht das heimische Arbeitsverhältnis. Man spricht dann von einem so genannten Rumpfarbeitsverhältnis. Empfehlenswert: Expat Global ist eine Auslandskrankenversicherung für International Arbeitende Firmen und Organisationen, die ihre Mitarbeiter ins Ausland entsenden und sie während des Auslandsaufhaltes krankenversichern möchten.

Ist ein Mitarbeiter nicht gesetzlich krankenversichert und aufgrund seiner Mitgliedschaft bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Rentenversicherungspflicht befreit, prüft die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen den Antrag und stellt dann die Bescheinigung aus.

Je nach Auslandsaufenthalt, ist es sinnvoll sich zusätzlich zu Versicherung, jetzt vergleichen und passende Versicherung finden: