Ausländer in Deutschland (“Incoming”) 

Ausländerin in DeutschlandAls Ausländer in Deutschland gilt, wer seinen ständigen Wohnsitz nicht in Deutschland hat bzw. auch keinen ständigen Wohnsitz in einem der während des Aufenthalts besuchten Schengen-Staaten hat. Diese Ausländer dürfen jedoch eine so genannte Incoming-Versicherung abschließen, wenn sie sich vorübergehend zu Besuchszwecken in Deutschland aufhalten. Dies gilt im Übrigen auch für Deutsche, die sich im Ausland leben. Auch sie dürfen diese Incoming-Versicherung abschließen, wenn sie sich zu Besuch in Deutschland aufhalten. Die Incoming-Versicherung selbst sichert ausländische Besucher ab, die für touristische Reisen nach Deutschland oder in ein Gastland kommen (alle EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz). Alleine durch die internationalen Verständigungen wächst die Zahl dieser Personen zunehmend an. Diese Zunahme basiert alleine auf die länderübergreifenden Austauschprogramme, auf die Auslandsstudiengänge, aber auch auf Sprach- oder Geschäftsreisen. Hinzu kommen die touristischen Besuche.

Daher ist es gerade für Menschen anderer Nationen zwischenzeitlich schon selbstverständlich, zumindest einen teil ihrer Ausbildung im Ausland zu verbringen. Verbunden wird dies dann mit kurzfristigen Besuchen von Verwandten und Angehörigen. Der ausländische Gast lässt sich hierzu für einen ganz bestimmten Zeitraum auf die kulturellen Errungenschaften eines anderen Landes ein. Doch gerade dieses Erleben bedeutet nicht nur Spannung und Erfahrung, es ist auch verbunden mit dem zwingenden Einlassen auf die speziellen Risiken des Auslandsaufenthalts. Gleichfalls hat in diesem Zusammenhang auch der Gastgeber entsprechende Risiken zu tragen. Denn je nach Herkunftsland des Gastes trägt der Gastgeber auch dessen finanzielle Risiko für den Aufenthalt. Dieses muss nämlich durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung gegenüber dem deutschen Staat beurkundet werden, falls der Gast nicht selbst für die entstandenen Kosten aufkommen kann. Und eben dieses Risiko sollte unbedingt abgesichert werden.

Hilfreich in diesem Zusammenhang sind spezielle Versicherungen. Zum Beispiel die Auslandskrankenversicherung (Gästeversicherung) Care Economy. Diese ist zugeschnitten auf die Bedürfnisse von ausländischen Gästen und Besuchern innerhalb der Europäischen Union (EU) und den Schengen-Staaten. Die Gästeversicherung für Ausländer kann bis zum 75. Lebensjahr abgeschlossen werden und hat eine maximale Laufzeit von zwei Jahren. Der Leistungsumfang der Gästeversicherung umfasst die ambulante, die stationäre Behandlung und die zahnmedizinische Behandlung bei allen zugelassenen Ärzten zum ortsüblichen Gebührensatz. Weiterer Vorteil: Die Gästeversicherung Care Economy sichert insbesondere den Gastgeber auch gegen die meisten finanziellen Risiken einer Verpflichtungserklärung ab. Durch die Kombination mit der Unfall- und Haftpflichtversicherung Care Protector wird das Restrisiko aus einer Verpflichtungserklärung deutlich reduziert.

Nicht nur Deutsche müssen sich im Ausland versichern. Ausländer, die zu Besuch in Deutschland sind oder einen längeren Aufenthalt planen, sollten sich ebenso absichern.