Was ist zu tun im Ereignisfall?

Ein Ereignisfall stellt ein Geschehnis dar, bspw. einen Unfall oder eine entsprechende Krankheit. Kommt es infolge einer Klettertour zu Verletzungen und wird hierauf ein Arzt aufgesucht, dann wird beim Versicherten diese Verletzung behandelt. Sowohl die Ursache (Verletzung) als auch die Tätigkeit des Arztes (Kosten) lösen bei der Versicherungsgesellschaft dann einen Ereignisfall aus, für den – je nach Versicherungsbedingungen – eine Leistungspflicht besteht. Wer zum Beispiel wegen unklarer Bauchbeschwerden (Ereignis) in eine ausländische Klinik eingeliefert werden muss und als Erstes nach der Kreditkarte gefragt wird, der sehnt sich geradezu einen entsprechenden Auslands-Krankenschutz bei. Eine Reisekrankenversicherung übernimmt für diesen Fall dann die Kosten für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen. Zudem sollte auch sicher gestellt sein, dass der Versicherer darüber hinaus auch für den medizinisch notwendigen Rücktransport des Versicherten sowie für eine Begleitperson aus dem Ausland zahlt. Einige Auslandskrankenversicherungen übernehmen sogar die Kosten für eine Erstattung der Überführungs- oder Beisetzungskosten im Todesfall.

In allen anderen Fällen gewährt die Reisekrankenversicherung im Ereignisfall die notwendige Heilbehandlung wegen einer akuten Krankheit oder wegen Unfallfolgen. Eingeschlossen sind bei den meisten Versicherern zudem die zahnärztliche Notfallbehandlung und der kostenfreie Krankentransport im Ambulanzwagen im Umkreis von 50 Kilometern.

Im Vorhinein ihre Reise absichern,
spart Geld und Nerven im Ereignisfall!