Was ist zu beachten?

Nach der deutschen Gebührenordnung rechnen lediglich die einzelnen Bundesländer ab, selbst innerhalb der Europäischen Union (EU) sind die Ärzte nicht verpflichtet, nach dieser Gebührenordnung abzurechnen. Geschweige denn im Ausland. Hier werden Betroffene stets als Privatpatient behandelt. Wer diese Rechnung dann bei seinem heimischen Versicherer einreicht, erhält entweder lediglich eine prozentuale Kostenübernahme oder aber die ärztliche Gebühr wird erst gar nicht übernommen, weil es hierfür keine Gebührengrundlage in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Daher sollten Bürger, die eine Reise ins Ausland unternehmen, stets an eine Reisekrankenversicherung bzw. an eine Auslandskrankenversicherung denken. Diese deckt dann letztlich alle anfallenden Behandlungskosten, die im Ausland anfallen.

Wer auf diesen Schutz verzichtet, muss vielfach seine Krankenhausrechnung selber tragen. Über einen entsprechenden Auslandskrankenversicherungsvergleich erhalten Interessierte alle Versicherungsanbieter im direkten Preis-/Leistungsvergleich – und das bis zu einer Reisedauer von maximal 365 Tage. Daneben sollte auch über eine entsprechende Reiserücktrittsversicherung bzw. über weitere Reiseversicherungen nachgedacht werden. Auch für den Fall, dass innerhalb der EU eventuelle Arzt- und Behandlungskosten getragen werden, so werden in jedem Falle die Kosten für einen notwendig werdenden Heimtransport in keinem Falle übernommen. Eine schwere Krankheit oder ein Unfall kann jedoch jeden Urlauber treffen. Daher sollte schon deshalb an eine Auslandsreiseversicherung gedacht werden, die diese Kosten dann automatisch übernimmt.

Wer mehrere Leistungen auf einmal benötigt, kann diese Versicherungsleistungen in einem günstigen Komplettschutz-Paket erwerben. Dieser Komplettschutz schließt dann auch bereits die Reisekrankenversicherung mit ein. Versicherungsnehmer sollten jedoch insbesondere die Finanzierung des Rücktransports bei einer Auslandsreise-Krankenversicherung unter die Lupe nehmen, denn einige Versicherer zahlen nur dann für einen Transport, wenn dieser medizinisch auch notwendig erscheint. In diesem Punkt lässt sich allerdings streiten, zumal deutsche Versicherer nicht immer der Meinung der ausländischen Ärzte sind. Eine Entscheidung hierüber sollte daher ausschließlich durch die behandelnden Ärzte und nicht durch den Versicherer getroffen werden. Als Faustregel kann zudem gesagt werden: Dauert eine Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage, dass ist ein Rücktransport ins Heimatland immer medizinisch sinnvoll und auch vertretbar.

Innerhalb der Reisekrankenversicherung sollten zudem nachfolgende wichtige Posten durch die Versicherer übernommen werden:

  • Kosten für die Behandlung von akuten Schwangerschaftskomplikationen
  • Kosten für provisorischen Zahnersatz
  • Kosten für Hilfsmittel wie zum Beispiel Krücken
  • Kosten, die im Zusammenhang mit einer Pandemie stehen (z.B. Schweinegrippe)

Innerhalb dieser Punkte haben nicht alle Versicherer auch die gleichen kundenfreundlichen Bedingungen. Wer sich für eine Paketlösung innerhalb der Reiseversicherungen entscheidet, sollte darauf achten, dass diese nicht erheblich teurer sind wegen überflüssiger Policen. Nur wenig sinnvoll ist entweder eine Unfall- oder eine Reisegepäckversicherung. Eine Reiserücktrittskostenversicherung lohnt fast immer bei teureren Reisen. Viele zusätzliche Versicherungen greifen mit ihrer Leistungspflicht auch nur dann, wenn der Versicherte strenge Auflagen erfüllt (die sich teilweise gar nicht erfüllen lassen). Abzuraten ist hingegen von den Paketangeboten der Fluggesellschaften, da diese in den meisten Fällen weniger Leistungen enthalten oder die Leistungen selbst sind entsprechend begrenzt.

Im Vorhinein ihre Reise absichern,
spart Geld und Nerven im Ereignisfall!