Was ist zu beachten?

Mit einer Reiserücktrittsversicherung genießen Urlauber und Geschäftsleute einen umfassenden Schutz vor den finanziellen Folgen, die für den Fall einer Stornierung oder bei einem Reiseabbruch auftreten. Als Gründe für einen Nichtantritt einer Reise können vorliegen:

  • eine unerwartete schwere Erkrankung
  • die Folgen einer Impfunverträglichkeit
  • eine schwere Unfallverletzung
  • der Tod eines Angehörigen bzw. Mitreisenden
  • Probleme während der Schwangerschaft, die einen Reiseantritt unmöglich bzw. unzumutbar machen
  • ein erheblicher Schaden am Wohnungseigentum, das aus versicherungstechnischen Gründen die Anwesenheit zur Aufklärung erforderlich macht
  • eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsplatzes
  • die notwendig werdende Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach zuvor bestehender Arbeitslosigkeit

Ferner ist bei den Reiseversicherungen unbedingt zwischen einer Reise-Rücktrittsversicherung und einer Reise-Abbruchversicherung zu unterscheiden! Erstere versichert ihre Kunden bis ausschließlich zum Zeitpunkt des Reiseantritts, während letztere den Kunden auch während seiner gesamten Reise versichert. Beide Versicherungsarten können in Kombination zusammen als Paketlösung mit einer Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Innerhalb der Reiseversicherungen können Interessierte zwischen verschiedenen Versicherungsarten wählen:

  • Reise-Rücktrittskostenversicherung
  • Reise-Rücktrittsversicherung
  • Reise-Abbruchversicherung
  • Reise-Krankenversicherung
  • Auslands-Krankenversicherung
  • Reise-Gepäckversicherung
  • Reise-Notfallversicherung

Versicherungsnehmer sollten beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen darauf achten, welche Ausschlüsse die jeweiligen Versicherer im Leistungsfall vorsehen. Grundsätzlich nicht versicherungsfähig sind folgende Ereignisfälle:

  • Schäden durch Streik
  • Schäden durch innere Unruhen, Kriegsereignisse
  • Schäden durch Pandemien
  • Schäden durch Kernenergie
  • Schäden durch Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von hoher Hand
  • Schäden in Ländern, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat
  • Vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle
  • Expeditionen

Rechtsverbindlich sind in all den Fällen stets die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft.

Im Vorhinein ihre Reise absichern,
spart Geld und Nerven im Ereignisfall!