Reiseversicherung weltweit? Weltweit ohne USA? Weltweit mit USA?

Mitglieder innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung genießen grundsätzlich auf Reisen in die EWR-Staaten (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum) sowie in die Schweiz mit ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC = European Health Insurance Card) Versicherungsschutz. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt dabei in folgenden Ländern: in allen EU-Staaten (Deutschland: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern) sowie der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen. Seit 2012 gilt die EHIC auch in Serbien. Für die Türkei, Tunesien, Montenegro und Bosnien-Herzegowina gelten weiter die bisherigen Auslandskrankenscheine E 111 und E 111 B (für Touristen)

Allerdings müssen in diesem Zusammenhang gesetzlich Versicherte mit weitreichenden Einschränkungen rechnen. Der Grund: Sowohl die Kosten für ambulante als auch für den stationäre Behandlungen werden ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Krankenversicherung im Urlaubsland übernommen. Dabei richten sich allerdings die Leistungsumfang sowie die Leistungsdauer nach den im Urlaubsland gültigen Rechtsvorschriften. Die Leistungen erfolgen also in der Weise, als wäre der Urlauber in dem sich befindlichen Urlaubsland versichert. Und eben diese Behandlung kann im Krankheitsfall zu einem eingeschränkten Versicherungsschutz bis hin zu einer hohen Selbetbeteiligung führen. Der durch die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC abgedeckte Bereich gilt somit ausschließlich für die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung (zum Beispiel Beinbruch, Zahnerkrankungen, Virusinfektion und ähnliche Notfälle) oder für die fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes.

Weiter müssen gesetzlich Versicherte mit einem weiteren Problem rechnen:  Eine Vielzahl der behandelnden Ärzte anerkennt die Europäische Krankenversicherungskarte erst gar nicht an. Stattdessen wird vom Patienten sofort ein Privathonorar verlangt. Zwar erstattet die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland dieses Privathonorar wieder – allerdings nur zum jeweiligen Vertragssatz des Reiselandes! Sollte dann auch noch aus medizinischen Gründen ein Rücktransport aus dem Urlaubsland ins Heimatland medizinisch notwendig werden, dann hat der Versicherte hierfür die Kosten komplett selbst zu übernehmen. Nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Kassen fällt zudem die Behandlung in einem privaten Krankenhaus. Derartige Kosten sind grundsätzlich nicht abgedeckt. Um diese nicht zu unterschätzende Deckungslücke zu schließen, ist daher eine private Auslandsreise-Krankenversicherung notwendig. Weiter müssen gesetzlich Versicherte wissen, wie sie bei Reisen außerhalb der Europäischen Union (EU) abgesichert sind. Denn ist gibt immer noch zahlreiche Länder, in denen sie im Krankheitsfall nicht auf Grund einer EU-Vereinbarung oder eines Sozialabkommens abgesichert sind. Zu diesen Ländern gehören zum Beispiel die USA, Japan, Kanada, die gesamten Staaten Asiens und Lateinamerika, die afrikanischen Staaten außer Tunesien sowie einige Länder Osteuropas, Australien und Monaco.

Wer in diesen hier aufgelisteten Ländern erkrankt, muss nicht nur die Kosten für die ambulante Behandlung, sondern auch diejenigen Aufwendungen für die Unterbringung im Krankenhaus und deren medikamentöse Versorgung komplett aus eigener Tasche tragen. Wer also vorhat, in eines dieser Länder – ob kurzfristig oder langfristig – zu reisen, benötigt von daher schon zwingend eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Dies gilt auch für PKV-Vollversicherte. Denn auch sie haben in diesen Ländern nur einen begrenzten weltweiten Versicherungsschutz. Zwar wird durch die Privatversicherer immer wieder darauf hingewiesen, dass Privatversicherte grundsätzlich über einen Versicherungsschutz in ganz Europa verfügen. Doch dieser Schutz gilt bei den meisten Gesellschaften ausschließlich für maximal 4 Wochen. Einige Versicherer verlängern diesen Schutz auf drei Monate, wenige Spezialversicherer bieten diesen privaten Vollschutz sogar weltweit an.

Privat versicherte Personen haben zudem die Möglichkeit, die bereits bestehende Geltungsdauer durch eine besondere Vereinbarung über einen Monat bzw. auf drei Monate auszuweiten. Wer auch über diesen 3-Monats-Zeitraum hinaus privat versichert bleiben möchte, sollte bereits vor Reiseantritt mit seinem Versicherer über eine Verlängerung des Versicherungsschutzes sprechen. Zudem darf nicht vergessen werden, dass die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland nur durch einen Auslandsreise-Krankenversicherer übernom-men werden. Privat Versicherte profitieren zudem vom Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung, weil sie hierdurch ihren Anspruch auf Beitragsrückerstattung nicht gefährden. Beim Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung haben Versicherte die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Tarifen zu wählen. Soll die Absicherung nur einmalig und auch nur für Zeit abgeschlossen werden, in der sich der Versicherte im Ausland befindet, dann ist der Kurzzeit-Tarif die richtige Wahl.

Ein solcher Kurzzeit-Tarif eignet sich daher insbesondere für eine Reise-Zeitspanne (Mindestversicherungsdauer) zwischen 5 und 10 Tagen. Werden hingegen mehrere Urlaubsreisen innerhalb eines Jahres unternommen, dann sollte hierfür der Jahrestarif gewählt werden. Dieser Versicherungsschutz gilt dann für alle Urlaubsreisen, die in einem Jahr unternommen werden und eine im Vertrag festgelegte Dauer (in der Regel drei bis sechs Wochen) nicht überschreiten. Der Versicherungsnehmer braucht sich dabei auch am Jahresende um nichts zu kümmern. Denn ändert sich an der Urlaubshäufigkeit im neuen Jahr nichts, wird die Versicherung jährlich automatisch wieder verlängert. Der Vorteil einer Jahrespolice liegt daher in der Tatsache, dass gegenüber dem Reisenden das ganze Jahr über Versicherungsschutz garantiert ist. Auf diese Weise lässt es sich unbesorgt auch mehrfach reisen.

Für Personen, die gleich mit ihrer Familie in den Urlaub reisen, gibt es hingegen so genannte Familientarife. Im Gegenzug ist für einen Beitrag zwischen 15 und 30 Euro jährlich die gesamte Familie abgesichert. Spezielle Tarife werden für Au Pair, für Personen mit Auslandssemester oder für Studenten angeboten, die lediglich für einige Monate ins Ausland gehen. Sie sollten grundsätzlich niemals ohne eine entsprechende Auslandsreise-Krankenversicherung reisen. Insbesondere Universitäten in den USA verlangen bereits einen entsprechenden Nachweis einer Krankenversicherung als Voraussetzung für ein Gaststudium. Neben Reiseversicherern bieten zwischenzeitlich auch einige Versicherungsunternehmen der PKV spezielle Auslandsversiche-rungen an. Denn gerade Studenten oder Personen, die für mehrere Monate ins Ausland gehen, können für diese Zeit eine private Krankenversicherung abschließen. Je nach Dauer sollten sich Interessierte für Kurzzeit- oder Jahrestarife entscheiden. Allerdings sollte eine solche Absiche-rung bereits vor der Abreise in Deutschland abgeschlossen werden. Auch für den Fall, dass der Auslandsaufenthalt verlängert werden sollte, ist das Versicherungsunternehmen darüber zu informieren. In diesem Fall kann der Versicherungsschutz dann problemlos erweitert werden.

Weiter wichtig zu wissen: Eine Verlängerung des Versicherungsschutzes vom Ausland aus ist in der Regel bei den Versicherungsgesellschaften nicht möglich!

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